Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, dies betrifft u. a. die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW).
Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen.
Betroffen sind z. B. Kunden, die eine „Vor Ort Beratung mit einem Individuellen Sanierungsfahrplan“ oder die Beratung nach dem Modul 1, 2 und 3 für Nichtwohngebäude beantragen möchten.
Es gibt auch einen Antrags- und Zusagestopp bei der KfW – 455 / Investitionszuschuss Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung. Das „Bundeförderprogramm Effiziente Gebäude“ BEG ist nicht betroffen. Hier können Einzelmaßnahmen weiterhin beantragt werden.