Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden – Aktuelles Urteil des OVG in Münster

Denkmalschutz steht Solaranlagen regelmäßig nicht entgegen. Auch auf denk­mal­ge­schütz­ten Ge­bäu­den dür­fen grund­sätz­lich So­lar­an­la­gen an­ge­bracht wer­den. Dem öf­fent­li­chen In­ter­es­se am Aus­bau der er­neu­er­ba­ren En­er­gi­en kommt re­gel­mä­ßig mehr Ge­wicht zu als den Be­lan­gen des Denk­mal­schut­zes. Das OVG Müns­ter hat dazu zwei Grund­satz­ur­tei­le ge­fällt. Mehr Infos hier.

Wir optimieren unsere Webseite mit Cookies

Diese Webseite verwendet Tools und Funktionen, die unter Umständen Cookies im Browser Ihres Gerätes speichern. Nähere Informationen dazu in unserer Datenschutzerklärung.