Seit dem 7. August 2024 reduzieren sich die Fördersätze in den Energieberatungsprogrammen EBW und EBN von bisher 80 Prozent auf dann 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Die maximalen Zuschussbeträge werden um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt. Die Verbindung zwischen BEG und EBW bleibt unverändert bestehen (iSFP-Bonus und erhöhte förderfähige Ausgaben in BEG EM bei Vorlage iSFP). An der BEG ändert sich nichts.
Weitere Informationen: BAFA – Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude