Am 29.12.23 ist die neue Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. So ist dann auch mit dem 1. Januar 2024 die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG – EM)“ in Kraft getreten. Es ist eine stufenweise Einführung für das Jahr 2024 geplant. Anträge zur Heizungssanierung können, abweichend zu vorher bei der BAFA, voraussichtlich ab dem 27.02.24 bei der KfW gestellt werden. Einzelmaßnahmen zur Gebäudehülle werden weiterhin bei der BAFA gefördert. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz | KfW