BMWK – steuerliche Förderung im Eigenheim
Als Alternative zur KfW und BAFA bietet das BMWK für energetische Maßnahmen einen Zuschuss über die Einkommenssteuer. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen überwiegend den Anforderungen der KfW und der BAFA.
Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sind 20 % der Aufwendungen (max. 40 000 € pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, steuerlich abzugsfähig. Die Verteilung auf die Jahre erfolgt nach dem Schlüssel: 7 % / 7 % / 6 %
Außer den Einzelmaßnahmen kann zusätzlich die energetische Baubegleitung und Fachplanung gefördert werden; mit sogar 50 %.
Wobei immer von einer Gesamtsumme von 40 000 € pro Wohnobjekt ausgegangen wird.
Die Einzelheiten finden Sie im EStG.
- Was wird gefördert?
- Wie hoch ist die Förderung?
- Wie funktioniert das Verfahren?
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